Freigesprochen

Die polnischen LGBTI*-Aktivistinnen Elżbieta, Anna und Joanna wurden von der Anklage «religiöse Gefühle» verletzt zu haben, in erster Instanz freigesprochen.

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Elżbieta, Anna und Joanna sind vorerst frei. Viele andere noch nicht.
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Regenbogen sind kein Verbrechen!

Den polnischen Menschenrechtsverteidigerinnen Elżbieta, Anna und Joanna drohte bis zu zwei Jahren Haft wegen einer Regenbogenaktion. Über 180'000 Menschen weltweit forderten Freispruch für die drei mutigen Frauen. Der Druck wirkte: Im März 2021 wurden die LGBTI*-Aktivistinnen in erster Instanz freigesprochen.

Verletzt ein Regenbogen im Heiligenschein der Jungfrau Maria „religiöse Gefühle“? Die drei polnischen Menschenrechtsverteidigerinnen Elżbieta, Anna und Joanna wurden wegen dieser Protestaktion gegen LGBTI*-Diskriminierung von den polnischen Behörden vor Gericht gezerrt. Im März 2021 wurden sie zu Recht in erster Instanz freigesprochen. Ihnen droht aber weiterhin eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren, weil sie Poster der Jungfrau Maria mit Regenbogen-Heiligenschein verteilt hatten. Über 180’000 Menschen weltweit setzten sich gemeinsam mit Amnesty International für einen Freispruch der Aktivistinnen ein. Das Recht auf freie Meinungsäusserung darf nicht mit absurden und rechtlich unhaltbaren Anklagen torpediert werden.

Erfahren Sie die ganze Erfolgsgeschichte:

Wir haben viele Freund*innen, wir haben Unterstützer*innen auf der ganzen Welt. Ich möchte Amnesty International Danke sagen. Euer Einsatz gibt mir das Gefühl, nicht alleine zu sein.

Elżbieta Podlesna Menschenrechts- und LGBTI*-Aktivistin

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