Abgeschlossene Petition für ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz
Wir fordern Bundesrat und Parlament dazu auf jetzt ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz auszuarbeiten. Dieses soll im Einklang mit dem internationalen Trend folgende Punkte umfassen:
• Risikobasierte Sorgfaltsprüfungspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss interna-tionalen Standards (insb. UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte; OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen).
• Eine unabhängige Aufsichtsbehörde mit umfassenden Kompetenzen nach Vorbild des Entwurfs der EU-Richtlinie.
• Eine dem Schweizer Recht angepasste zivilrechtliche Haftung für menschenrechtliche oder umweltbezogene Schäden, die durch entsprechende Sorgfalt hätten verhindert werden können.
Ein griffiges Gesetz für Konzernverantwortung
Damit Konzerne Menschenrechte und Umweltstandards respektieren
In vielen europäischen Ländern gibt es heute Regeln, damit Konzerne Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandgeschäften respektieren müssen. Ende Februar 2022 hat wie erwartet auch die EU einen Vorschlag für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz präsentiert.
In der Schweiz gibt es noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2020 zwar von einer Mehrheit der Stimmbevölkerung angenommen, sie scheiterte aber am Ständemehr. Anfang 2022 trat deshalb der Alibi-Gegenvorschlag in Kraft. Der Geltungsbereich des bereits vielfach kritisierten Gegenvorschlags wird durch die vom Bundesrat erlassene Verordnung zusätzlich dermassen eingeschränkt, dass das schwache Gesetz endgültig zur Farce verkommt. Für angerichtete Schäden müssen die Konzerne in der Schweiz weiterhin nicht geradestehen.
Diese europäischen Länder haben bereits heute Gesetze für Konzernverantwortung:
Der Bundesrat muss seine Versprechen jetzt halten
In der Abstimmungskampagne um die Konzernverantwortungsinitiative hatten die Gegner*innen die Initiative mit dem Versprechen bekämpft, dass der Bundesrat ein «international abgestimmtes» Vorgehen möchte und sich für «gleich lange Spiesse» für Konzerne in der Schweiz und in der EU einsetze. Auch deshalb scheiterte die Initiative im November 2020 knapp am Ständemehr.
Spätestens mit dem Vorschlag der EU-Kommission gibt es keine Ausreden mehr: Wenn der Bundesrat sein Versprechen ernst gemeint hat, muss die Schweiz jetzt ein echtes Konzernverantwortungsgesetz einführen. Denn sonst wird die Schweiz bald das einzige Land in Europa bleiben, das kein griffiges Gesetz hat, mit welchem Konzerne zur Verantwortung gezogen werden können.
Um den Bundesrat an sein Versprechen zu erinnern, lanciert die Koalition für Konzernverantwortung eine grosse Petition: In 100 Tagen wollen wir 100‘000 Unterschriften sammeln. Wir fordern Bundesrat und Parlament auf, jetzt ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz auszuarbeiten, damit Konzerne auch in der Schweiz für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung geradestehen müssen.
Wie Konzerne Menschenrechte missachten und die Umwelt zerstören
Unzählige Fälle illustrieren seit Jahrzehnten die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, die von multinationalen Konzernen begangen werden. Schweizer Unternehmen bilden dabei keine Ausnahme.
Auf der Website der Koalition für Konzernverantwortung finden Sie Beispiele, die zeigen, wie einige Schweizer Multis in Fälle von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verwickelt sind.
Koalition für Konzernverantwortung
Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2015 von einer Koalition aus über 80 Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Hilfswerken lanciert. Die Koalition hinter der Initiative hat entschieden, dass sie sich auch nach der Abstimmung weiterhin dafür einsetzen will, dass Konzerne dafür geradestehen müssen, wenn sie Flüsse vergiften oder ganze Landstriche zerstören. Eine Liste der Mitgliederorganisationen finden Sie hier.